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erlebnisberg

Thomas Pfenninger
Geschäfts
- und
dipl. Bergführer
Hinwilerstrasse 5
CH-8635 Dürnten

T +41 55 653 11 44
F +41 55 653 11 43
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Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen


1. Vertragsparteien

Nach der mündlichen oder schriftlichen Anfrage zwischen dem Kunden und erlebnisberg, wird dem Kunden die vereinbarte Leistung mit einer schriftlichen oder elektronischen (Mail) Bestätigung/Rechnung bestätigt. Mit dem Erhalt der Bestätigung beginnt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und erlebnisberg. Mit der Unterschrift auf der Bestätigung oder der Buchung per Mail bestätigt der Kunde, die allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen von erlebnisberg zu kennen und diese zu akzeptieren.

2. Programmänderung

Unsere Anlässe finden grundsätzlich und bei jeder Witterung statt. Anpassungen können durch Naturereignisse, Wetter oder höhere Gewalt erforderlich werden. Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Anmeldung zu Programmänderungen bereit. Das gebuchte Programm sowie eventuelle Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet. Der Teilnehmer hat durch Verschiebung oder Änderung der Angebote keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.
Für nachträgliche Terminverschiebungen oder Programm-Anpassungen bei gebuchten Events seitens des Kunden, werden CHF 100.00 pro Änderung fällig.

3. Annullation, Teilannullation
und Umbuchung
Eine Annullation der gebuchten Veranstaltung durch den Kunden muss erlebnisberg schriftlich mitgeteilt werden. Die Annullation gilt erst bei Bestätigung durch erlebnisberg als rechtsgültig.

Bei Rücktritt vom Vertrag stehen erlebnisberg folgende Entschädigungen durch den Kunden zu:

Annullation bis 60 Tage vor Anlass 20% des Gesamtpreises
Annullation 59 bis 30 Tage vor Anlass 50% des Gesamtpreises
Annullation 29 bis 14 Tage vor Anlass 75% des Gesamtpreises
Annullation 13 bis 4 Tage vor Anlass 90% des Gesamtpreises
Annullation 3 Tage bis Anlassbeginn 100% des Gesamtpreises
Jedoch in jedem Fall mindestens CHF 200.00 (Mindestbetrag)
Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.

Massgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Annullation bei erlebnisberg.

Erscheint der Kunde zur gebuchten Veranstaltung gar nicht oder verspätet, schuldet er den gesamten Veranstaltungspreis. Mehrkosten welche durch die Verschiebung oder zu spätes Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Bei Änderung des Zeitpunkts oder der Veranstaltungsleistungen durch den Kunden (=Umbuchung) gelten die vorstehenden Annullationsbestimmungen analog. Zudem wird pro Änderung CHF 100.00 fällig. Der Kunde schuldet zusätzlich den Ersatz der beI erlebnisberg angefallenen Zusatzkosten für Bewilligungen, Platz- oder Raummieten, Reservationsgebühren, etc.

4. Bezahlung

Nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Rechnung mit Einzahlungsschein und Zahlungstermin. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen. Anderes Vorgehen, zum Beispiel Bezahlung in bar, nach mündlicher oder schriftlicher Absprache.

5. Abbruch des Anlasses durch den Teilnehmer

Bei Abbruch oder frühzeitigem Verlassen des Anlasses erfolgt keine Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

6. Rücktrittsbedingungen Seitens des Organisators

Liegen Gründe vor (z.B. höhere Gewalt, Unruhen, Streiks) oder Umstände die zur Gefährdung des Lebens führen könnten, kann erlebnisberg kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Die geleistete Zahlung wird dann abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Preise

Was in unseren Preisen inbegriffen ist, ersieht man jeweils bei der entsprechenden Ausschreibung. Angaben über Änderungen der Teilnehmerzahl kann der Kunde schriftlich spätestens bis 72 Stunden vor Beginn des Anlasses der Buchungsstelle melden. Es werden maximal 10 % weniger als die bestätigte Teilnehmerzahl akzeptiert. Der Kunde hat in jedem Fall für den vereinbarten oder neu vereinbarten Preis, nach Eingang der Meldung, aufzukommen auch wenn weniger Personen als angemeldet am Anlass teilnehmen. Preisänderungen und Preisanpassungen durch erlebnisberg sind jederzeit möglich.

8. Versicherungen

Der Teilnehmer ist durch erlebnisberg nicht versichert. Der Teilnehmer verpflichtet sich für genügenden und gültigen Versicherungsschutz (Unfall- und Krankenversicherung). Diese Versicherungen müssen vom Teilnehmer selber abgeschlossen werden. Obwohl wir Ihnen ein optimales Arrangement bieten können, sind bei Anlässen und Events, Unfälle nicht ausgeschlossen.

9. Beanstandungen

Auf Beanstandungen, die nicht sofort vor Ort dem Vertreter von erlebnisberg gemeldet werden, kann später nicht mehr eingegangen werden.

10. Haftung und Schadenersatz

a) Allgemein
erlebnisberg vergütet dem Kunden den Ausfall vereinbarter Leistungen oder den Mehraufwand, soweit es dem jeweiligen Guide nicht möglich war, an Ort und Stelle geichchwertigen Ersatz zu offerieren. Die Haftung der Veranstalterin bleibt auf den unmittelbaren Schaden maximal in der Höhe des Arrangementpreises begrenzt. Für Programmänderungen infolge Zug-, Bus- oder Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet erlebnisberg nicht für Änderungen im Programm, die auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Massnahmen oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche erlebnisberg nicht einzustehen hat.
b) Gefahren, Wetter
Durch Ihre Buchung anerkennen der Kunde die Gefahren im Outdoor- wie auch im Indoorbereich. Auch hochqualifizierte Bergführer und weitere Guides sind im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht unfehlbar. Im Gelände abseits von markierten Wegen, wird er mit Grenzbereichen konfrontiert die niemals voll beherrschbar sind. erlebnisberg haftet nicht für subjektive Erfolge und auch nicht für das Wetter. Für diese Fälle sind Ansprüche ausgeschlossen.
c) Drittleister
erlebnisberg ist für die optimale Leistungserbringung berechtigt, Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. erlebnisberg haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassung von Drittleistern.
d) Sachschäden
Falls eine Haftungspflicht der Veranstalterin für Sach- und Vermögenswerte besteht, ist die Schadenersatzpflicht auf den zweifachen Arrangementpreis begrenzt unter Vorbehalt der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen.
e) Fahrlässigkeit
Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisungen von erlebnisberg, deren Angestellten oder Leistungserbringern entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin. erlebnisberg haftet für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen seiner Guides, sofern es sich um auftragsbezogene Tätigkeiten handelt, welche zur Erbringung der gebuchten Leistung vonnöten ist.
f) Generell
Die obengenannten Ausführungen gelten nicht als generelle Anerkennung einer Haftung.

11. Schreibweise

Für eine optimale Leseführung verzichten wir auf eine weibliche und männliche Schreibweise. Danke für ihr Verständnis.

12. Gerichtsstand

Für alle Streitfälle, gleich welche Nationalität der Teilnehmer besitzt, und wo sich der Schadenort befindet, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Hinwil.


erlebnisberg,
Thomas Pfenninger, Hinwilerstrasse 5, CH- 8635 Dürnten